
Das Einstellungen-Fenster wird über den Menüeintrag "Caboodle
> Einstellungen" aufgerufen. Dies ist die Einstellungen-Seite
"Weitere". Sie enthält Optionen, die üblicherweise nicht
geändert werden müssen, aber für Profi-User zur Verfügung gestellt
wurden.
- Datensicherungs-Pfad
- Dieses Feld zeigt den Pfad, an dem Ihre Caboodle-Daten
gespeichert werden. Normalerweis sollten Sie diesen Pfad unverändert
lassen, aber Sie können ihn hier ändern, falls nötig. Die Änderung
wird erst beim nächsten Programmstart von Caboodle übernommen, daher
sollten Sie nach dem Ändern dieser Einstellung Caboodle beenden und
dann den entsprechenden Ordner im Finder verschieben. Wenn Sie den
Ordner vor dem Ändern des Lizenzdatei-Orts verschieben, erzeugt
Caboodle beim nächsten Programmstart einfach einen neuen Datenordner
am alten Ort, den Sie anschließend enifach löschen können. Der
Standard-Ort ist "~/Library/Application
Support/Dejal/Caboodle", wobei "~" für Ihren
Home-Ordner steht.
- Durchsuchen
- Klicken Sie auf diesen Button, um den neuen Ort festzulegen
(siehe oben).
- Vorige Version beim Sichern als Backup behalten
- Wenn diese Option abgehakt ist, wird von Ihren Daten immer
eine Backup-Kopie erzeugt. Das Backup befindet sich am gleichen Ort
wie Ihre Daten, aber mit einer Tilde ("~") vor dem Suffix.
Falls mal irgendwas schiefgeht, können Sie die dann beschädigte Datei
löschen und durch das Backup ersetzen, indem Sie aus dem
Backup-Dateinamen die Tilde entfernen. Dieser Schalter ist
normalerweise eingeschaltet.
- Standardeinstellungen wiederherstellen
- Wenn Sie die Standardeinstellungen dieser Einstellungen-Seite
wiederherstellen wollen, klicken Sie auf diesen Button. Die
Einstellungen der anderen Seiten werden nicht verändert. Sie müssen
dann noch eine Sicherheitsfrage bestätigen, falls diese nicht von
Ihnen schon abgeschaltet wurde.

Mit einem Klick auf diesen Button öffnen Sie die Anleitung-Seite,
die dieses Fenster beschreibt, also genau die Seite, die Sie jetzt
gerade lesen.
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Letzte Aktualisierung am 3. Dezember 2008 (SVN rev. 64)